Die Polizei hatte einen Hundertmarkschein sichergestellt. Dieser Schein sollte zur Analyse zum Bundeskriminalamt geschickt werden. Der Polizist, der den Schein per Post zum Bundeskriminalamt schicken sollte, hat Bar-Einzahlungsverfahren der deutschen Post benutzt und die 100 Mark an das Bundeskriminalamt überwiesen.
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